Grundprinzipien in der Mediation

... zugleich auch die Regeln für das Mediationsverfahren

Mediation kann nur auf freiwilliger Basis funktionieren.

Die Vereinbarung muss von den Parteien selbst gesucht und gefunden werden.

Der Mediator fungiert dabei als Moderator und Impulsgeber.

 

Folgende 8 Grundprinzipien sind zu beachten:

 

1. Allparteilichkeit/Unabhängigkeit des Mediators; Mediatoren haben keine Entscheidungsgewalt im Hinblick auf den Streitgegenstand, sie sind weder Richter noch Schlichter.

 

2. Direkte Kommunikation und Selbstverantwortlichkeit der Parteien.

 

3. Freiwilligkeit: Nur so kann eine wertschöpfende und beziehungsgerechte Zusammenarbeit möglich sein

 

4. Autonomie: die Parteien bestimmen Anfang und Ende der Mediation

 

5. Vertraulichkeit und Nicht-Öffentlichkeit; informelle/außergerichtliche Konfliktbearbeitung, flexible Verfahrensgestaltung

 

6. Ergebnisoffenheit der Verhandlungen und Konsensorientierung

 

7. Interessengerechte und zukunftsgerichtete Regelung/Lösung des Konflikts (sog. win-win-Situation)

 

8. Kenntnis der Rechtslage: Es wird keine rechtsverbindliche Vereinbarung unterschrieben, bevor nicht eine Beratung der Parteien durch entsprechende Juristen stattgefunden hat.