Mediation kann nur auf freiwilliger Basis funktionieren.
Die Vereinbarung muss von den Parteien selbst gesucht und gefunden werden.
Der Mediator fungiert dabei als Moderator und Impulsgeber.
Folgende 8 Grundprinzipien sind zu beachten:
1. Allparteilichkeit/Unabhängigkeit des Mediators; Mediatoren haben keine Entscheidungsgewalt im Hinblick auf den Streitgegenstand, sie sind weder Richter noch Schlichter.
2. Direkte Kommunikation und Selbstverantwortlichkeit der Parteien.
3. Freiwilligkeit: Nur so kann eine wertschöpfende und beziehungsgerechte Zusammenarbeit möglich sein
4. Autonomie: die Parteien bestimmen Anfang und Ende der Mediation
5. Vertraulichkeit und Nicht-Öffentlichkeit; informelle/außergerichtliche Konfliktbearbeitung, flexible Verfahrensgestaltung
6. Ergebnisoffenheit der Verhandlungen und Konsensorientierung
7. Interessengerechte und zukunftsgerichtete Regelung/Lösung des Konflikts (sog. win-win-Situation)
8. Kenntnis der Rechtslage: Es wird keine rechtsverbindliche Vereinbarung unterschrieben, bevor nicht eine Beratung der Parteien durch entsprechende Juristen stattgefunden hat.
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