Im Kontext von betrieblichen Umstrukturierungen und Change Management kann die Einbeziehung eines Mediators sehr viel Sinn machen.
Es gelten alle Rahmenbedingungen einer normalen Mediation, wobei der Grundsatz der Freiwilligkeit bei einer innerbetrieblichen Mediation etwas eingeschränkt wird, da die Vorgesetzen eine Anweisung zur Teilnahme an der Mediation erteilen können. Hier kann die Aufgabe des Mediators zunächst darin liegen, in Einzelsitzungen die etwaigen Bedenken einer Partei zu erörtern und ihnen die Vorteile einer Mediation aufzuzeigen.
Denn Mediation funktioniert nur, wenn sich die Beteiligten freiwillig, eigenverantwortlich, offen und aktiv einbringen.
Ich darf als Mediator (Postel Mediation) nur die Information an die auftraggebende Geschäftsführung weitergeben, die auch von den Beteiligten ausdrücklich dafür freigegeben wurde. Meist erfahren die Vorgesetzen nur etwas vom Verlauf der Mediation sowie von deren Ergebnis.
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